Update 14.12.2020: Dieser Artikel ist an die heute neu erschienene Landesverordnung angepasst.
AUF TRAUERFEIERN UND BESTATTUNGEN SIND AB DEM 16.12.2020 25 TEILNEHMER*INNEN ERLAUBT. DIESE REGELUNG IST ORTSUNABHÄNGIG.
Liebe Angehörige,
für uns alle ist das keine leichte Zeit. Besonders in Momenten der Trauer wollen wir beieinander sein, uns in die Arme nehmen und trösten. Im Moment ist dies leider nicht so möglich, wie wir es gewohnt sind.
Wir nun alle zusammenarbeiten, um schnellstmöglich wieder zu einem normalen Leben zurückkehren zu können.
Häufig ändern sich die Regelungen, in welcher Form und mit wie vielen Teilnehmer*innen wir Trauerfeiern und Beisetzungen durchführen dürfen. Wir versuchen Sie hier auf dem Laufenden zu halten.
Wir sind und bleiben weiterhin für Sie erreichbar.
Die aktuelle Verordnung und aktuelle Informationen des Landes Schleswig-Holstein finden sie hier.
Für Trauerfeiern besonders wichtig ist der folgende Abschnitt:
(1) An rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen höchstens 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume nach vorheriger Anmeldung teilnehmen. Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat nach Maßgabe von § 4 Absatz 1 ein Hygienekonzept zu erstellen. Der Gemeindegesang ist untersagt. Während der gesamten Veranstaltung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a Absatz 1 zu tragen. Die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind nach Maßgabe von § 4 Absatz 2 zu erheben.
(2) Für Bestattungen sowie Trauerfeiern auf Friedhöfen und in Bestattungsunternehmen gelten die Vorgaben des Absatzes 1 mit der Maßgabe, dass höchstens 25 Personen teilnehmen.
Die Rede ist hier von Teilnehmer*innen. Das umschließt uns als Veranstalter, anwesende Organsit*innen und Redner*innen/Pastor*innen. Die Zahl der Trauergäste ist dementsprechend geringer als 25.
Auch wir müssen auf uns aufpassen. Aus diesem Grund besteht auch in unseren Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Beratungen führen wir nur noch mit maximal zwei anwesenden Personen durch, damit wir gültige Abstandsregeln einhalten können. Wir finden mit Sicherheit eine Lösung. um in Person, per Telefon oder Videotelefonie alles nötige auszutauschen.
Wir bitten Sie auch um Verständnis, dass wir ein Gesichtsschild bzw. ein Community-Shield nicht als MNS akzeptieren, da die Schutzwirkung wissenschaftlich widerlegt wurde.
Wir halten uns am Friedhof Bargteheide an die dort beschlossenen Regeln:
Für Trauerfeiern und Beisetzungen am Grab gilt:
Wir als Bestatter gelten als Veranstalter der Trauerfeier bzw. Beisetzung. Wir sind damit für das Hygienekonzept und dessen Einhaltung verantwortlich und justiziabel. Wir achten daher sehr streng auf die Teilnehmer*innenzahl und werden, wenn nötig, einen Einlassstop verfügen. Teilen Sie dies Ihren Gästen bitte mit.
Eine Zusammenfassung der dort geltenden Regeln finden sie unter diesem Link.
Wir möchten Ihnen mit dieser Seite nur eine Übersicht über geltende Regelungen zur Verfügung stellen. Wir übernehmen keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit dieser Seite.
Nach bestem Wissen und Gewissen werden wir die Informationen aktualisieren.
Letztes Update: 16.12.2020